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   VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19   

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VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19 (https://dejure.org/2019,33825)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.10.2019 - 12 B 52/19 (https://dejure.org/2019,33825)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 (https://dejure.org/2019,33825)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen treten an die Stelle von abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Ämtern abstrakte und konkrete Aufgabenbereiche (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14 - juris Rn. 27) und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2012 - 6 P 25.10 -juris Rn. 18; Beschluss vom 15.11.2006 - 6 P 1/06 - juris Rn. 18; VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018 - 12 A 186/17 - juris Rn. 48).

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 09.05.2018 -5 L 122.18 - juris Rn. 15).

    Daraus folgt, dass hinsichtlich der Frage, ob eine Organisationseinheit eines Postnachfolgeunternehmens als "Betrieb" anzusehen ist, auf den Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) abzustellen ist (VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 51).

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 58; vgl. zum Wehrdienstrecht BVerwG, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3/14 - juris Rn. 28 m. w. Nachw.).

    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs der zuvor beschäftigungslosen Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. VGH München, Beschluss vom 23.03.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018 - 12 A 186/17 - juris Rn. 58).

    Die Übertragung eines weiter konkretisierten Aufgabenbereichs schon mit der Versetzung ist jedoch nicht erforderlich (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 63).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2013 - 5 ME 165/13 - juris Rn. 34 m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 65; VG Kassel, Beschluss vom 25.08.2016 - 1 L 1330/16. KS - juris Rn. 20).

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Das Einklagen einer tatsächlichen Beschäftigung, wie vom VG Schleswig in seiner Entscheidung vom 06.02.2019 (Az. 12 B 78/18) angenommen, sei für sie nicht umsetzbar.

    Ist der Verwaltungsakt hingegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 23.08.2018 - 12 B 58/17 - juris Rn. 21 m. w. N. und vom 06.02.2019 - 12 B 78/18 - juris Rn. 28).

    Sollte sich die konkrete Tätigkeit als nicht amtsangemessen herausstellen, ist die Antragstellerin im Übrigen gehalten, hiergegen gesondert Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 03.11.2017 - 1 L 3431/17.DA - juris Rn. 52 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 06.02.2019 - 12 B 78/18 - juris Rn. 46).

  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17

    Beamtenrecht - Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Ist der Verwaltungsakt hingegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 23.08.2018 - 12 B 58/17 - juris Rn. 21 m. w. N. und vom 06.02.2019 - 12 B 78/18 - juris Rn. 28).

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel die Antragstellerin und ihre Familie belastet und auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt aber im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2018, a.a.O., Rn. 29 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 B 77.14

    Amtsangemessene Beschäftigung von einem Postnachfolgeunternehmen zugewiesenen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Diese Festlegung sichert sowohl die Wahrnehmung der Dienstherrenbefugnisse durch das Postnachfolgeunternehmen selbst als auch den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung des Beamten (BVerwG, Beschluss vom 21.01.2016 - 2 B 77/14 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2019 - 10 S 35.18 - juris Rn. 5; VG Schleswig, Beschluss vom 07.01.2016 - 12 B 87/15 - juris, Rn. 32 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Bei der Versetzung eines Beamten handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, in die der Dienstherr berechtigte Belangte des Beamten aus dessen persönlichen Bereich einzubeziehen hat (VGH München, Beschluss vom 23.03.1995 - 3 CS 95.58 - BeckRS 9998, 82667; HessVGH, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 B 2268/17 - juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2013 - 5 ME 165/13 - juris Rn. 34 m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 65; VG Kassel, Beschluss vom 25.08.2016 - 1 L 1330/16. KS - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 1 B 770/17

    Zuweisung eines Beamten an einen anderen Dienstort; Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Insbesondere wird man die strengen Anforderungen, die nach der Rechtsprechung bei der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Ruhestand" für die gebotene Suche des Dienstherrn nach einer gemessen an dem gesundheitlichen Leistungsvermögen des Betroffenen noch gegebenen anderweitigen Verwendungsmöglichkeit bestehen, wegen bedeutsamer Unterschiede der betroffenen Fallgruppen nicht einfach "Eins zu Eins" auf Personalmaßnahmen übertragen können, die - wie Versetzung und Zuweisung - keine Änderung des Status eines aktiven Beamten bewirken, sondern (nur) zu einem Wechsel des Dienstortes führen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 B 770/17 - juris Rn. 41 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 14.08.2013 - 9 L 3043/13

    Fehlender Anspruch auf Verlängerung einer Abordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Die familiäre Verantwortung ist vielmehr so zu organisieren, dass sie an einem dem Dienstort entsprechenden Wohnort wahrgenommen werden kann (VG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2013 - 9 L 3043/13.F - juris Rn. 8).
  • VG Kassel, 25.08.2016 - 1 L 1330/16

    Versetzung eines beschäftigungslosen Beamten innerhalb der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2013 - 5 ME 165/13 - juris Rn. 34 m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 65; VG Kassel, Beschluss vom 25.08.2016 - 1 L 1330/16. KS - juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 30.05.2018 - 1 L 628/18

    Altersgrenze; Amt; Attest; Beamte; Beschäftigung; Beteiligung; Betriebsrat;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19
    Im Übrigen besteht keine bei jeder Versetzung mit Ortswechsel strenge, alle denkbaren Alternativbeschäftigungsmöglichkeiten umfassend in den Blick nehmende Suchpflicht des Dienstherrn (VG Aachen, Beschluss vom 30.05.2018 - 1 L 628/18 - juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 6 E 718/07

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung der Heraufsetzung des Streitwertes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - 10 S 35.18

    Abgrenzung zwischen Versetzung im Sinne der §§ 2 Abs 2 S 2, 4 Abs 5 PostPersRG

  • VG Darmstadt, 03.11.2017 - 1 L 3431/17

    Ein dienstlicher Grund für eine Versetzung kann sich bei drohender

  • VG Schleswig, 07.01.2016 - 12 B 87/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zuweisung zu Tochterunternehmen der Telekom

  • VGH Bayern, 23.03.1995 - 3 CS 95.58
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

  • VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 10 L 2218/14

    Versetzung oder Umsetzung eines Beamten als Maßnahme einer Behörde i.R.d.

  • VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
  • VG Aachen, 05.07.2018 - 1 L 829/18
  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RN 1 S 18.340

    Versetzung zur TPS gestoppt

  • VG Hamburg, 13.06.2018 - 21 E 2486/18
  • VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20

    Telekom-Beamter; bundesweite Versetzung; amtsangemessene Beschäftigung

    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs der zuvor beschäftigungslosen Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 42, juris; vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.1627 - Rn. 32, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2016 - 2 L 990/16 -, Rn. 13, juris).

    Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 46, juris).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 46, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, Rn. 34, juris, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, Rn. 65, juris).

    Insbesondere wird man die strengen Anforderungen, die nach der Rechtsprechung bei der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Ruhestand" für die gebotene Suche des Dienstherrn nach einer gemessen an dem gesundheitlichen Leistungsvermögen des Betroffenen noch gegebenen anderweitigen Verwendungsmöglichkeit bestehen, wegen bedeutsamer Unterschiede der betroffenen Fallgruppen nicht einfach "Eins zu Eins" auf Personalmaßnahmen übertragen können, die - wie Versetzung und Zuweisung - keine Änderung des Status eines aktiven Beamten bewirken, sondern (nur) zu einem Wechsel des Dienstortes führen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 45, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 B 770/17 - juris Rn. 41 ff.).

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20

    Versetzung

    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs des zuvor - hier seit dem 1. April 2019 - beschäftigungslosen Antragstellers aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 4; vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.1627 -, juris, Rn. 32; VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2016 - 2 L 990/16 -, juris, Rn. 13).

    Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (VG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 46).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (VG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 46; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, juris, Rn. 34, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 65).

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